Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte betriebliche Objektsicherheitsbeauftragte

Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte betriebliche Objektsicherheitsbeauftragte

Stephanie Rex Veranstaltungsorganisation

TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel: +43 (0)504 54-8000
Fax: +43 (0)504 54-8145
E-Mail: akademie@tuv.at
www.tuv-akademie.at

Susanne Bieber

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

+43 50454 6263

E-Mail senden

TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel: +43 (0)504 54-8000
Fax: +43 (0)504 54-8145
E-Mail: akademie@tuv.at
www.tuv-akademie.at

TÜV AUSTRIA zertifiziert: betriebliche Objektsicherheitsbeauftragte

In welcher Region benötigen Sie diese Lösung?

  • Alle Regionen

Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert betriebliche Objektsicherheitsbeauftragte"

Informationen

Um die Sicherheit der Nutzer und deren Eigentum gegenüber Dritten sicherzustellen sind Gebäude regelmäßig zu betreuen und zu überwachen. Die Haftung und Verantwortung hierfür liegt prinzipiell beim Gebäudeeigentümer, wird jedoch zunehmend auf Mieter und Gebäudenutzer/innen übertragen.

Der/Die betriebliche Objektsicherheitsbeauftragte erkennt die objektsicherheitsrelevanten Risiken (Mängel) und koordiniert intern wie extern die notwendigen Abläufe und Schritte. Als objekt- und fachkundige Person stellt er/sie die zeitgerechte Durchführung sämtlicher Überwachungs-, Kontroll- und Prüftätigkeiten sicher.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen-Betreiberhaftung, Verwaltungsstrafen, Gebäudehaftung, Strafgericht
  • Haftung und Verantwortung von Objektsicherheitsbeauftragten und -prüfer/innen
  • Verkehrssicherung und Arbeitsstätten
  • Vielschichtigkeit der Nicht-Wohngebäude
  • Bedeutung von Normen für Gerichte (Verschuldensmaßstab)
  • Prüfroutinen und Sachverständigenbeweis nach ÖNORM B1301
  • Ermessensentscheidungen & Haftungsmöglichkeiten
  • Gängige Normen und Prüfpflichten in der Objektsicherheit-Anforderungen, Begriffe, Inhalte, Grundlagen, Geltungsbereiche
  • ÖNORM B 1301, ÖNORM B 1300, ÖNORM B 1600
    TRVB – Technische Richtlinien
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Bauordnungen & OIB-Richtlinien
  • Anforderungen der ÖNORM B 1301 und ÖNORM B 1300-Technische Objektsicherheit (Bau, HKLS/E-Gewerke)
  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz
  • Gesundheits- und Umweltschutz
  • Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
  • Technisch-organisatorische Objektsicherheitsmaßnahmen in der Praxis
  • Praxisworkshop & Leitfaden für die betriebliche Praxis

Zielgruppe

Objekt- und Betriebsanlagenbetreiber/innen, Liegenschafts- und Immobilieneigentümer/innen bzw. -verantwortliche, Facility Manager/innen, Mitarbeiter/innen von Hausverwaltungen und Genossenschaften, Objektsicherheitsverantwortliche.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

  • der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung betriebliche Objektsicherheitsbeauftragte
    der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
  • der Nachweis über eine abgeschlossene Schulausbildung oder alternativ mind. 3 Jahre Berufserfahrung
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung zum/r betriebliche/n Objektsicherheitsbeauftragten

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Single und/oder Multiple Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat betriebliche Objektsicherheitsbeauftragte, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten/Jahr
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als betriebliche/r Objektsicherheitsbeauftragte/r (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

Ich bin tami

Sind Sie zum ersten Mal hier? Ich helfe Ihnen gerne dabei, sich zurecht zu finden.

Zertifikate prüfen

  • Personenzertifizierung

  • Produktzertifizierung

  • Managementsystem-Zertifizierung

  • Verification of Conformity

Geben Sie die Daten ein und überprüfen Sie ein Zertifikat

Lösung finden

WiPreis einreichen