Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR)

Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR)

Sonja Glöckel Veranstaltungsorganisation

TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel: +43 (0)504 54-8000
Fax: +43 (0)504 54-8145
E-Mail: akademie@tuv.at
www.tuv-akademie.at

Susanne Bieber

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

+43 50454 6263

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TÜV AUSTRIA zertifiziert: Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR)

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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR)"

Informationen

Zulieferer der Automobilindustrie sind im Rahmen der betrieblichen Produkt- und Prozessverantwortung vertraglich dazu verpflichtet, definierte Sicherheitsstandards einzuhalten. Erfahren Sie in unserer Ausbildung zum/r Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR), welche gesetzlichen und kundenspezifischen Anforderungen zur Produktsicherheit-, -konformität und -haftung als Lieferant erfüllt werden müssen.

Inhalte:

Teil 1: Managementprozesse & Risikomanagement – Praktische Umsetzung

  • Produktsicherheit und -konformität als einheitlicher Standard für die Automobilindustrie (inkl. Neuerungen hinsichtlich “Produktintegrität”)
  • Anforderungsprofil und Aufgaben des/r Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten
  • Fehlerprävention: 0 Fehler Strategie, nachhaltiges Abstellen von Fehlern, Vorbeugemaßnahmen
  • Überblick über die Methoden: Konstruktions-/Prozess-FMEAs zu sicherheitsrelevanten Umfängen – Risikomanagement
  • Fertigungs- und Produktchecks: Produktionslenkungspläne, der rote Faden von der FMEA bis zum PLP und zu Prüfanweisungen und Selbstkontrolle
  • Verifizierung von Maßnahmenwirksamkeit – Sofortmaßnahmen, Korrekturmaßnahmen, Vorbeugemaßnahmen und die jeweilige Ursachenanalyse bzw. -findung – Ursachen-Wirkungsdiagramme und weitere Qualitäts- bzw. Managementmethoden
  • Lessons Learned

Teil 2: Vertragliche & gesetzliche Rahmenbedingungen

  • Produkthaftungsgesetz und Produktsicherheitsgesetz – nationale Grundlagen und Regeln der EU
  • Regeln, Rechtsprechung, Haftung für fehlerhafte Produkte
  • Stand der Wissenschaft und Technik
  • Strafrechtliche Risiken der Mitarbeiter/innen, Versicherungspflicht für Unternehmen, Checklisten
  • Zivilrechtliche und vertragliche Grundlagen – Vereinbarungen (Gewährleistung, Garantie, Verzug, Schadenersatz)
  • Die Bedeutung von Spezifikationen im Vertrag

Zielgruppe

Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragte im Automobilzulieferbereich, technische Mitarbeiter/innen, Leiter/innen, Konstrukteur/innen, Entwicklungsleiter/innen, Projektleiter/innen, Normenverantwortliche Mitarbeiter/innen der Produktdokumentation, CE-Beauftragte, CE-Koordinator/innen, CE-Dokumentationsverantwortliche, Mitarbeiter/innen im QM oder der Qualitätssicherung, Werks- und Produktionsleiter/innen, Geschäftsführer/innen.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (PSCR), das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten
  • Praxisnachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

Ich bin tami

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  • Personenzertifizierung

  • Produktzertifizierung

  • Managementsystem-Zertifizierung

  • Verification of Conformity

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