Solution: Erstzulassung – Aufzugstechnik
Solution: Erstzulassung – Aufzugstechnik
Erstzulassung - Aufzugstechnik
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Erstzulassung: Berechtigungen
Die Berechtigung zur Durchführung von Baumusterprüfungen, Fertigungs- und Montageüberwachung umfassen folgende Baugruppen:
- Fangvorrichtung
- Verriegelungseinrichtungen für Fahrschachttüren
- Geschwindigkeitsbegrenzer
- Puffer
- Elektrische Sicherheitsschaltungen
- Hydraulische Sicherheitsbauteile
- Fernüberwachungssysteme
- sowie komplette Aufzugsanlagen
Zusätzlich gibt es eine Reihe von Berechtigungen als zugelassene Prüfstelle, welche vor allem während des Betriebes einer Anlage relevant sind, wie z. B.: Schallschutzprüfungen, Messung von Gewicht und Treibfähigkeit uvm.
In letzter Zeit werden nun auch Bewertungen der Qualitätsmanagementsysteme der Montage- bzw. Herstellerbetriebe gemäß dem modularen Konzept der EU-Aufzugsrichtlinie, umgesetzt in Österreich durch die Aufzüge-Sicherheitsverordnung ASV 2015, durchgeführt. Durch die Überprüfung der internen QM-Systeme werden bereits in der Phase der Herstellung bzw. der Montage die Einhaltung der zutreffenden Vorschriften, Richtlinien und Normen sichergestellt.