GS-Zeichen: Geprüfte Sicherheit

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Das GS-Zeichen

Das GS-Zeichen steht für „Geprüfte Sicherheit“ und ist in Abschnitt 5 des ProdSG (deutsches Produktsicherheitsgesetz) verankert.

Die ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in Deutschland) ist neben dem GS-Zeichen unter anderem auch für die Marktüberwachung zuständig.

Ergänzend zu den Prüfungen, die in Normen etc. bereits vorgesehen sind, ist beim GS-Zeichen auch immer die Überprüfung der PAK (Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe) entsprechend der AfPS GS 2019:01 PAK erforderlich.

Das GS-Zeichen kann für bis zu 5 Jahre ausgestellt werden, wobei vor der Ausstellung des Zertifikates und nach jeweils maximal 12 Monaten eine Kontrolle der Fertigungsstätte erforderlich ist.

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Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) ist im deutschen Produktsicherheitsgesetz verankert.

Im Rahmen von Arbeits- und Erfahrungskreisen erarbeiten die Prüfinstitute gemeinsam Vorgaben, um – entsprechend ihren Erfahrungen – die Sicherheit von Produkten weiterzuentwickeln.

Für Produkte, die noch keine Norm als Prüfvorgabe haben, werden hier auch eigene Prüfpläne erstellt.

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