Solution: Personenzertifizierung: Abfallbeauftragte/r
Solution: Personenzertifizierung: Abfallbeauftragte/r
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Abfallbeauftragte
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- Alle Regionen
Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Alle Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmer/innen sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (BGBL. I 2002/102 i.d.g.F. § 11 Abs. 1) verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten zu bestellen und der Behörde bekannt zu geben.
Diese Grundausbildung für Abfallbeauftragte entspricht den Vorgaben gemäß AWG.
Inhalte:
- Aufgaben des/r Abfallbeauftragten
- Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten (AWG 2002 und Verordnungen)
- Novellierungen zum AWG
- Melde- und Aufzeichnungspflichten
- Vermeidung – Verwertung – Entsorgung
- Abfallwirtschaftskonzept
- Gefährliche Abfälle und Gefahrgut
- Viele Hinweise und Anleitungen für die praktische Umsetzung und Organisation der betrieblichen Abfallwirtschaft
Zielgruppe
Personen, welche als Abfallbeauftragte oder Stellvertreter/innen bestellt werden.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Abfallbeauftrage/n der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Abfallbeauftragte/r
Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Abfallbeauftragte/r, das fünf Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
- der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Abfallbeauftragte/r oder Abfallbeauftragter-Stellvertreter/in (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung) zu übermitteln.
Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.