Solution: Personenzertifizierung: Energiebeauftragte/r EnMS
Solution: Personenzertifizierung: Energiebeauftragte/r EnMS
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Energiebeauftragte EnMS
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Grundausbildung für Energieauditor/innen: Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet große Unternehmen seit 01.01.2015 zur Durchführung von Energieaudits oder zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen.
Diese Ausbildung richtet sich an Energieverantwortliche, Techniker/innen und Fachleute, die für die Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz, die Einführung eines Energiemanagementsystems bzw. Vorbereitung und Durchführung von Energieaudits (Schwerpunkt Gebäude und/oder Prozesse) zuständig sind.
Inhalte:
- Energiemanagementsysteme (ISO 50001)
- Management von Energiedaten
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Relevante Energiekennzahlen
- Energieträger
- Analyse und Beurteilung von Energiesystemen
- Audits nach EEffG und ÖNORM EN 16247: (Datenerfassung, -bewertung, – analyse, Maßnahmen)
Zielgruppe
Energiebeauftragte, Energiemanager/innen, interne Energieauditor/innen, Umweltverantwortliche, Facility Manager/innen, Gebäudeverantwortliche.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Energiebeauftragten- Energiemanagementsysteme der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Energiebeauftragte/n – EnMS
Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Single und/oder Multiple Choice)
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Energiebeauftragte/n EnMS, das fünf Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
- der Praxisnachweis von mind. 2 Jahren, über eine regelmäßige Tätigkeit im Bereich Energiemanagement
zu übermitteln. Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.