Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe

Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe

Susanne Bieber

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

+43 50454 6263

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Triflex GmbH

TÜV AUSTRIA Kooperationspartner

Gewerbepark 1 4880 St. Georgen im Attergau

+43 7667 21505

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TÜV AUSTRIA zertifiziert: Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe

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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe"

Informationen

Als Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe beherrschen Sie die speziellen Anwendungen und Systeme um anforderungsgerechte Lösungen für das Abdichten von komplexen Dachlandschaften, Balkonen und Parkdecks durchzuführen.

Inhalte:

  • ÖNORM B 3691, ÖNORM B 3692 und der einschlägigen Regelwerke
  • Abdichtung und Beschichtung von Dächern und Bauwerken, Balkonen, Terrassen und Laubengängen, Parkhäuser und Garagen sowie in den Bereichen der erneuerbaren Energie und Agrar
  • Arbeitssicherheit
  • Werkstoffkunde

Zielgruppe

Personen, die ihre Kenntnisse im Bereich der Abdichtung und Beschichtung erweitern und vertiefen möchten.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • der praktischen Prüfung
  • der schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe, das zwei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis eines mindestens ½-tägigen Auffrischungskurses der Triflex-Akademie
  • der Nachweis einer einschlägigen Tätigkeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

Ich bin tami

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