Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Safety Manager/in
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Safety Manager/in
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Safety Manager/in
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Immer mehr Safety-Normen, wie beispielsweise die ISO 26262 oder die IEC 61508, legen die Einführung eines Safety- Managementsystems nahe. Die dazu korrespondierende organisatorische Rolle ist der Safety Manager bzw. die Safety Managerin. Er/sie hat Querschnittsaufgaben zu erfüllen und ist in der gesamten Organisation für die Erstellung und Aufrechterhaltung des Safety-Managementsystems, sowie für Kommunikation von Safety-Informationen verantwortlich.
In diesem Lehrgang erwerben Sie Spezialwissen im Bereich des Safety Managements auf Unternehmens- und Projektebene. Sie eignen sich umfassendes Wissen über den Aufbau und die Anforderungen an ein Safety-Managementsystem an. Dabei lernen Sie die Aspekte des Zusammenspiels und der Integration mit gängigen Managementsystemen im Qualitätsbereich kennen. Darüber hinaus erwerben Sie die Kompetenz, ein an die unterschiedlichen Unternehmensebenen angepasstes Safety-Managementsystem zu gestalten und umzusetzen. Sie sind sich dabei auch der hohen Bedeutung der Safety-Kultur einer Organisation und des Stellenwerts von Rollen und deren Wirkung im Unternehmen bewusst.
Inhalte:
- Einführung in prozessorientierte Managementsysteme
- Herausforderungen im Umgang mit Safety
Strategisches Management - Safety Management Systeme (SaMS)
- Produktrealisierung und Systembetrieb
- Überwachung, Evaluierung und kontinuierliche Verbesserung
- Anwendung eines Safety-Managementsystems auf der Projektebene
- Management von Gefahren (Hazards) und deren Risiken
- Prozess und Projektmanagement
- Vergleich von Safety-Management System und Safety-Planung
- Change Management
- Der Sicherheitsnachweis (Safety Case)
- Safety-Risiken: Typische Fallen
Zielgruppe
Personen, die an technischen Aufgaben arbeiten, wie z.B. “Safety IngenieurInnen, EntwicklungsingenieurInnen (Hard- und Software), SystemspezialistInnen, SystemdesignerInnen, TestingenieurInnen, ProjektmanagerInnen, QualitätsmanagerInnen, ProzessmanagerIinnen, RisikomanagerInnen, LeiterInnen F&E, LeiterInnen IV&V, AuditorInnen und AssessorInnen, AbsolventInnen der Ausbildung “Certified Safety Specialist”.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r Certified Safety Manager der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r Certified Safety Specialist ISO 26262
oder
der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r Certified Safety Specialist IEC 61508 der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges - der Nachweis der abgeschlossenen Grundausbildung Systemsicherheit – System Safety der Kooperationspartner FH Campus Wien und TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Nachweis einer abgeschlossenen technischen Ausbildung (HTL-, FH- oder Universitätsabschluss)
oder
eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung im Ausmaß von mindestens 25h/Woche. - der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Safety Manager/in
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple Choice) und/oder offenen Fragen
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Safety Manager/in, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten
- der Nachweis einer mindesten zweijährigen fachspezifischen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.