Solution: Personenzertifizerung: Fachverarbeiter/in von Wärmedämm-Verbundsystemen

TÜV AUSTRIA zertifiziert: Fachverarbeiter/in von Wärmedämm-Verbundsystemen

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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

Susanne Bieber

+43 50454 6263

E-Mail senden

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

Informationen

Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) sind auf dem Vormarsch und für die Verarbeitung von WDVS wird entsprechend qualifiziertes Personal benötigt. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen:

  • Grundlagen der spezifischen bauphysikalischen und bauchemischen Vorgänge
  • Aufbau eines WDVS und Funktion der einzelnen Systemkomponenten
  • Auswirkungen von Wasser, Wärme, Temperatur und Luftfeuchtigkeit
  • Europäische Technische Zulassungen und Österreichische Normen
  • Normgerechte Ausführung eines WDVS, Ausbildung von An- und Abschlüssen
  • Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung
    besitzen.

Zielgruppe

Zielgruppe für diese Zertifizierung sind Personen, die im Bau- und Baunebengewerbe tätig sind.

Zertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung für die Erstzertifizierung sind:

  • der Nachweis des abgeschlossenen Grundkurses für Fachverarbeiter/innen von Wärmedämm-Verbundsystemen
  • der Nachweis über mindestens sechs Monate Praxis im Bereich Verarbeitung von WDVS
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Fachverarbeiter/in von Wärmedämm-Verbundsystemen

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus:

  • praktischen Übungen im Zuge der Ausbildung
  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachverarbeiter/in von Wärmedämm-Verbundsystemen, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis eines abgeschlossenen eintägigen Auffrischungskurses
  • der Nachweis der einschlägigen Tätigkeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates, wobei mindestens sechs  Monate Praxis im Jahr vor Ablauf des Zertifikates erforderlich.

Zudem ist eine Re-Zertifizierungsprüfung abzulegen. Die Re-Zertifizierungsprüfung ist eine schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice).

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

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