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Solution: Planung von Abwasserentsorgungsanlagen

Solution: Planung von Abwasserentsorgungsanlagen

Ing. Robert Schmidt MSc.

Industriestraße 43 5600 St. Johann/Pg. Österreich

+43 6412 8567 2

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Planung von Abwasserentsorgungsanlagen

"Planung von Abwasserentsorgungsanlagen von der individuellen Beratung bis zur Baubegleitung und Kollaudierung"

Planung von Abwasserentsorgungsanlagen

Die Abwasserreinigung und -entsorgung stellt eine wichtige Maßnahme für den Gewässerschutz dar. Die Einleitung von Abwasser aus kommunalen und industriellen Kläranlagen und von belastetem Niederschlagswasser in Gewässer ist im Wasserrechtsgesetz (WRG 1959 i.d.g.F.) geregelt und bewilligungspflichtig.

Die Abwasserentsorgungsanlagen umfassen die Gesamtheit der Errichtung zur Übernahme (Hausanschlüsse), zur Ableitung (Kanalisation, Pumpwerke, Pumpdruckleitungen, Übernahmeschächte) und zur Reinigung (Kläranlage) von Abwässern.

Unsere Leistungen:

  • Individuelle Beratung und Lösungsvorschläge für die unterschiedlichsten Problemstellungen unter Berücksichtigung anderer Infrastrukturen
  • Erstellung von Abwasserentsorgungskonzepten
  • Einreichprojektierung von Abwasserentsorgungsprojekten einschließlich Mitwirkung an der Behördenverhandlung
  • Abwicklung von Förderansuchen
  • Ausführungsprojektierung
  • Ausschreibung und Mitwirkung an der Vergabe
  • Oberleitung in der Bauausführungsphase und örtliche Bauaufsicht
  • Erstellung der Unterlagen für die wasserrechtliche Endüberprüfung einschließlich Mitwirkung an der Überprüfungsverhandlung
  • Erstellung der Unterlagen für die Technische Kollaudierung (Förderung) einschließlich Mitwirkung an der Kollaudierungsverhandlung

Betrieb von Kleinkläranlagen

Für den bescheid- und gesetzeskonformen Betrieb einer Kleinkläranlage sind im Regelfall folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die wöchentliche/monatliche Betriebskontrolle samt Führung eines Betriebstagebuches ist durch den Anlagenbetreiber umzusetzen.
  • Steht kein eigenes Klärfachpersonal zur jährlichen Wartung der Anlage zur Verfügung, so ist ein Wartungsvertrag mit einer autorisierten Fachfirma abzuschließen.
  • Bei der Fremdüberwachung ist die Funktion und Reinigungsleistung der Anlage jährlich 1-mal bei erhöhter Belastung nachzuweisen (Dies wird meist im Zuge des Wartungsvertrages von der gleichen Firma umgesetzt).
  • Ordnungsgemäße Klärschlammentsorgung samt Nachweis.
  • Die Überprüfung der Anlage ist durch einen Fachkundigen zumindest alle 5 Jahre gemäß § 134 WRG 1959 idgF durchzuführen. Ein Befund darüber ist unaufgefordert der zuständigen Behörde (online) zu übermitteln.

Normative Grundlagen und geltende Verordnungen:

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