Solution: Planung von Abwasserentsorgungsanlagen
Solution: Planung von Abwasserentsorgungsanlagen
Planung von Abwasserentsorgungsanlagen
Planung von Abwasserentsorgungsanlagen
Die Abwasserreinigung und -entsorgung stellt eine wichtige Maßnahme für den Gewässerschutz dar. Die Einleitung von Abwasser aus kommunalen und industriellen Kläranlagen und von belastetem Niederschlagswasser in Gewässer ist im Wasserrechtsgesetz (WRG 1959 i.d.g.F.) geregelt und bewilligungspflichtig.
Unsere Leistungen:
- Individuelle Beratung und Lösungsvorschläge für die unterschiedlichsten Problemstellungen unter Berücksichtigung anderer Infrastrukturen
- Erstellung von Abwasserentsorgungskonzepten
- Einreichprojektierung von Abwasserentsorgungsprojekten einschließlich Mitwirkung an der Behördenverhandlung
- Abwicklung von Förderansuchen
- Ausführungsprojektierung
- Ausschreibung und Mitwirkung an der Vergabe
- Oberleitung in der Bauausführungsphase und örtliche Bauaufsicht
- Erstellung der Unterlagen für die wasserrechtliche Endüberprüfung einschließlich Mitwirkung an der Überprüfungsverhandlung
- Erstellung der Unterlagen für die Technische Kollaudierung (Förderung) einschließlich Mitwirkung an der Kollaudierungsverhandlung
Betrieb von Kleinkläranlagen
Für den bescheid- und gesetzeskonformen Betrieb einer Kleinkläranlage sind im Regelfall folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die wöchentliche/monatliche Betriebskontrolle samt Führung eines Betriebstagebuches ist durch den Anlagenbetreiber umzusetzen.
- Steht kein eigenes Klärfachpersonal zur jährlichen Wartung der Anlage zur Verfügung, so ist ein Wartungsvertrag mit einer autorisierten Fachfirma abzuschließen.
- Bei der Fremdüberwachung ist die Funktion und Reinigungsleistung der Anlage jährlich 1-mal bei erhöhter Belastung nachzuweisen (Dies wird meist im Zuge des Wartungsvertrages von der gleichen Firma umgesetzt).
- Ordnungsgemäße Klärschlammentsorgung samt Nachweis.
- Die Überprüfung der Anlage ist durch einen Fachkundigen zumindest alle 5 Jahre gemäß § 134 WRG 1959 idgF durchzuführen. Ein Befund darüber ist unaufgefordert der zuständigen Behörde (online) zu übermitteln.
Normative Grundlagen und geltende Verordnungen:
- ÖNORM B 2502-1: Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) für Anlagen bis 50 Einwohnerwerte (EW) – Vor Ort hergestellte Anlagen – Anwendung, Bemessung, Bau und Betrieb
- ÖNORM B 2505:Kläranlagen – Intermittierend beschickte Bodenfilter (“Pflanzenkläranlagen”) – Anwendung, Bemessung, Bau, Betrieb, Wartung und Überprüfung
- ÖNORM B 2508:Kläranlagen – Kleine Kläranlagen für 51 bis 500 Einwohnerwerte – Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 12255 (alle Teile) für die Planung, Ausführung, Prüfung und Betrieb
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die allgemeine Begrenzung von Abwasseremissionen in Fließgewässer und öffentliche Kanalisationen (Allgemeine Abwasseremissionsverordnung – AAEV)
- Wasserrechtsgesetz (WRG 1959 i.d.g.F.)
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