Solution: Planung von Schutz- und Schongebieten

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Ing. Robert Schmidt MSc.

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Planung von Schutz- und Schongebieten

"Planung von Schutz- und Schongebieten: Wasser­schutz­gebiete dienen der Vermeidung negativer Einflüsse auf das Trinkwasser."

Planung von Schutz- und Schongebieten

Wasser­schutz­gebiete dienen der Vermeidung negativer Einflüsse auf das Trinkwasser. Die Festlegung eines Wasser­schutz­gebietes durch die Wasserrechtsbehörde ist die wichtigste Voraussetzung für den Schutz einer Wassergewinnungsstelle. Je nach Art der Wassergewinnung (Brunnen oder Quellfassung) und lokalen Gefährdungsmöglichkeiten legt der Sachverständige im Zuge der wasserrechtlicher Bewilligungen behördliche Schutzzonen und individuelle Auflagen fest.

Auf nationaler Ebene schützt das Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959, §34-§35 für bestimmte Gebiete die Entnahme von Wasser aus bestehenden aber auch aus geplanten Wasserfassungen zum Zweck der Trink- und Nutzwasserversorgung. Aus diesem Grund werden Schutz- und Schongebiete ausgewiesen.

Folgende Gebote gelten für alle Schutzzonen:

  • Die Eckpunkte der Schutzzonen sind mit rot gestrichenen Steinen oder Pflöcken zu markieren.
  • Das Grünland oder der Wald ist zu pflegen und zu erhalten.
  • An wichtigen Plätzen (z. B. an Wander- und Verkehrswegen) sind Hinweistafeln mit der Aufschrift “Wasserschutzgebiet, jede Verunreinigung verboten” anzubringen.

Je nach Art der Schutzzone sind gewisse behördliche Auflagen und Verbote einzuhalten.

 

Wasser­schongebiete

­In diesem Bereich befinden sich meist wichtige Grundwasservorkommen, die besonders schützenswert sind. Es gelten spezielle Auflagen, Nutzungseinschränkungen, Verbote und Gebote. Daher bedürfen Maßnahmen, welche das Wasservorkommen gefährden können, bei der Wasserrechts­behörde  einer wasserrechtlichen Bewilligung.
Zum Wasser­schongebiet wird ein meist größeres Gebiet per Verordnung des Landeshauptmannes (§ 34 Wasserrechtsgesetz) erklärt.

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