Solution: Planung von Schutz- und Schongebieten
Solution: Planung von Schutz- und Schongebieten
Planung von Schutz- und Schongebieten
Planung von Schutz- und Schongebieten
Wasserschutzgebiete dienen der Vermeidung negativer Einflüsse auf das Trinkwasser. Die Festlegung eines Wasserschutzgebietes durch die Wasserrechtsbehörde ist die wichtigste Voraussetzung für den Schutz einer Wassergewinnungsstelle. Je nach Art der Wassergewinnung (Brunnen oder Quellfassung) und lokalen Gefährdungsmöglichkeiten legt der Sachverständige im Zuge der wasserrechtlicher Bewilligungen behördliche Schutzzonen und individuelle Auflagen fest.
Auf nationaler Ebene schützt das Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959, §34-§35 für bestimmte Gebiete die Entnahme von Wasser aus bestehenden aber auch aus geplanten Wasserfassungen zum Zweck der Trink- und Nutzwasserversorgung. Aus diesem Grund werden Schutz- und Schongebiete ausgewiesen.
Folgende Gebote gelten für alle Schutzzonen:
- Die Eckpunkte der Schutzzonen sind mit rot gestrichenen Steinen oder Pflöcken zu markieren.
- Das Grünland oder der Wald ist zu pflegen und zu erhalten.
- An wichtigen Plätzen (z. B. an Wander- und Verkehrswegen) sind Hinweistafeln mit der Aufschrift “Wasserschutzgebiet, jede Verunreinigung verboten” anzubringen.
Je nach Art der Schutzzone sind gewisse behördliche Auflagen und Verbote einzuhalten.
Wasserschongebiete
Zum Wasserschongebiet wird ein meist größeres Gebiet per Verordnung des Landeshauptmannes (§ 34 Wasserrechtsgesetz) erklärt.