Solution: Anlagensicherheit: SEVESO III

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  • Prüfung und Beurteilung aller inner- und außerbetrieblichen Gefahrenquellen sowie geeigneter Gegenmaßnahmen
  • Ausbreitungsrechnungen und quantitative Risikobetrachtung
    Erfordernis für Betriebe, die unter Abschnitt 8a der Gewerbeordnung (BGBl. I 88/2000) fallen
  • Empfehlung für Betriebe, die mit geringeren Mengen gefährlicher Stoffe arbeiten
    Nationale Umsetzung der SEVESO Richtlinie entsprechend Abschnitt 8a Gewerbe- und Industrieunfallverordnung
  • Erstellen des kompletten Sicherheitsberichtes
  • Auswirkungsbetrachtungen in Form von stofflicher und thermischer Ausbreitungsrechnung, auch im Rahmen von behördlichen Genehmigungsverfahren
    Nationale Umsetzung der SEVESO Richtlinie entsprechend Abschnitt 8a Gewerbe- und Industrieunfallverordnung
  • Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung des internen Notfallplans
  • Beistellung von Experten bei Behördenverhandlungen
  • Gemeinsames Erarbeiten von Lösungen für Schwachstellen im Sicherheitssystem
    Mithilfe bei der Verwirklichung von Anlagenänderungen oder Betriebsweise (z. B. Schichtreduzierung, 24 Stunden Betrieb, Installation eines zentralen Not-Aus-Systems)
  • Einbringung des Know-hows zum Stand der Technik auf Basis langjähriger Erfahrung
  • Koordination von Abstimmungsgesprächen zusammen mit Nachbar- und Dominobetrieben
  • Unterstützung in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit, die von einem Industrieunfall betroffen sein könnte
  • Beratung betreffend erforderlicher Dokumentation
  • Durchführung einer systematischen Sicherheitsanalyse, maßgeschneidert für die Problemstellung
  • Beurteilung des Sicherheitskonzepts gemäß den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
  • Beurteilung des Sicherheitskonzepts gemäß den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (vormals 98/37/EG)
  • Beurteilung der Konformität nach Stand des Regelwerks und der rechtlichen Rahmenbedingungen

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