Solution: Wiederkehrende Prüfung nach Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013
Solution: Wiederkehrende Prüfung nach Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013
Wiederkehrende Prüfung nach Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013
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Akkreditierung
Die Seilbahnüberprüfungsverordnung 2013 gilt für öffentliche und nicht öffentliche Seilbahnen; unter nicht öffentliche Seilbahnen fallen hier alle Schlepplifte und Materialseilbahnen mit Werksverkehr oder beschränkt öffentlichem Verkehr.
Die Überprüfung gemäß Seilbahnüberprüfungs-verordnung 2013 hat in fünfjährigen Abständen zu erfolgen.
Bei nicht öffentlichen Seilbahnen (Schleppliften), bei denen innerhalb der letzten 5 Jahre keine Überprüfung stattgefunden hat, gibt es je nach Genehmigungszeitpunkt der Anlage unterschiedliche Übergangsfristen.
TÜV AUSTRIA Seilbahnprüfingenieure stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner im Bereich der Seilbahntechnik gerne zur Verfügung und garantieren eine professionelle Prüfungsdurchführung.