Solution: Personenzertifizierung: Fachkraft für Lager im Bauwesen
Solution: Personenzertifizierung: Fachkraft für Lager im Bauwesen
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Fachkraft für Lager im Bauwesen
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Brücken und in weiterer Folge auch die Brückenlager sind starken Belastungen und massiven Umwelteinflüssen ausgesetzt. Als Fachkraft für Lager im Bauwesen besitzen Sie die Kenntnisse und Fertigkeiten für die Handhabung und den Einbau von Lagern. Mit dem TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat bescheinigen Sie, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen besitzen:
- Lagerung von Brückenbauwerken
- Lager im Brückenbau aus Sicht der Tragwerksplanung
- Technischer Entwicklungsstand der Brückenlagern
- Bauliche Durchbildung, Anwendungsbereiche, Leistungsmerkmale
- Nationale und europäische Vorschriften
- Komponenten und deren Betriebsverhalten
- Korrosionsschutz
- Vermessung und Zustandsbeurteilung von Brückenlagern
- Qualitätssicherung
- Kennzeichnung, Transport und Zwischenlagerung von Brückenlagern
- Einbau von Brückenlagern
- Bauverfahren und besondere Anforderungen bei der Instandsetzung
- Typische Schadensfälle und Schadensfrüherkennung
- Kontrolle und Sicherheitsbeurteilungen im Bauwerk
Zertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung für die Erstzertifizierung sind:
- der Nachweis des abgeschlossenen Schulung für Fachkräfte im Bauwesen durch das Kuratorium für Brückensicherheit
- der Nachweis einer zweijährigen Praxis im Bereich Brückenbau
der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Fachkraft für Lager im Bauwesen
Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus:
- praktischen Übungen im Zuge der Ausbildung
- einer mündlichen Prüfung in Form eines Fachgesprächs
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Personenzertifikat, das sechs Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer abgeschlossenen dreitägigen Schulung beim Kuratorium für Brückensicherheit
Zudem ist eine Re-Zertifizierungsprüfung abzulegen. Die Re-Zertifizierungsprüfung ist eine mündliche Prüfung in Form eines Fachgesprächs
Der Antrag und die Nachweise können bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.