Solution: Personenzertifizierung: Abfallbeauftragte/r

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Stephanie Rex Veranstaltungsorganisation

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TรœV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

TรœV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel:ย +43 (0)504 54-8000
Fax: +43 (0)504 54-8145
E-Mail:ย akademie@tuv.at
www.tuv-akademie.at

Susanne Bieber

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TรœV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge ร–sterreich

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Susanne Bieber

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TรœV AUSTRIA zertifiziert: AbfallbeauftragteTรœV AUSTRIA zertifiziert: Abfallbeauftragteangle down red

Ablauf TรœV AUSTRIA PersonenzertifizierungAblauf TรœV AUSTRIA Personenzertifizierungangle down red

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

AkkreditierungAkkreditierungangle down red

"TรœV AUSTRIA zertifiziert Abfallbeauftragte gemรครŸ Abfallwirtschaftsgesetz"

Informationen

Alle Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmer/innen sind gemรครŸ Abfallwirtschaftsgesetz (BGBL. I 2002/102 i.d.g.F. ยง 11 Abs. 1) verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten zu bestellen und der Behรถrde bekannt zu geben.

Diese Grundausbildung fรผr Abfallbeauftragte entspricht den Vorgaben gemรครŸ AWG.

Inhalte:

  • Aufgaben des/r Abfallbeauftragten
  • Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten (AWG 2002 und Verordnungen)
  • Novellierungen zum AWG
  • Melde- und Aufzeichnungspflichten
  • Vermeidung – Verwertung – Entsorgung
  • Abfallwirtschaftskonzept
  • Gefรคhrliche Abfรคlle und Gefahrgut
  • Viele Hinweise und Anleitungen fรผr die praktische Umsetzung und Organisation der betrieblichen Abfallwirtschaft

Zielgruppe

Personen, welche als Abfallbeauftragte oder Stellvertreter/innen bestellt werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprรผfung sind

Die Zertifizierungsprรผfung setzt sich zusammen aus

  • der schriftlichen Prรผfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprรผfung und Erfรผllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TรœV AUSTRIA-Zertifikat Abfallbeauftragte/r, das fรผnf Jahre gรผltig ist.

Re-Zertifizierung

Fรผr die Verlรคngerung Ihres Zertifikates um weitere fรผnf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werdenย  Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijรคhrigen Berufspraxis innerhalb der Gรผltigkeitsdauer des Zertifikates als Abfallbeauftragte/r oder Abfallbeauftragter-Stellvertreter/in (z. B. Bestรคtigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung) zu รผbermitteln.

Der Antrag und die Nachweise kรถnnen frรผhestens 6 Monate vor und bis spรคtestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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  • Produktzertifizierung

  • Managementsystem-Zertifizierung

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