Solution: Personenzertifizierung: Abfallbeauftragte/r

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Stephanie Rex Veranstaltungsorganisation

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TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel: +43 (0)504 54-8000
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www.tuv-akademie.at

Susanne Bieber

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TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

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TÜV AUSTRIA zertifiziert: AbfallbeauftragteTÜV AUSTRIA zertifiziert: Abfallbeauftragteangle down red

Ablauf TÜV AUSTRIA PersonenzertifizierungAblauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierungangle down red

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

AkkreditierungAkkreditierungangle down red

"TÜV AUSTRIA zertifiziert Abfallbeauftragte gemäß Abfallwirtschaftsgesetz"

Informationen

Alle Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmer/innen sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (BGBL. I 2002/102 i.d.g.F. § 11 Abs. 1) verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten zu bestellen und der Behörde bekannt zu geben.

Diese Grundausbildung für Abfallbeauftragte entspricht den Vorgaben gemäß AWG.

Inhalte:

  • Aufgaben des/r Abfallbeauftragten
  • Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten (AWG 2002 und Verordnungen)
  • Novellierungen zum AWG
  • Melde- und Aufzeichnungspflichten
  • Vermeidung – Verwertung – Entsorgung
  • Abfallwirtschaftskonzept
  • Gefährliche Abfälle und Gefahrgut
  • Viele Hinweise und Anleitungen für die praktische Umsetzung und Organisation der betrieblichen Abfallwirtschaft

Zielgruppe

Personen, welche als Abfallbeauftragte oder Stellvertreter/innen bestellt werden.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Abfallbeauftragte/r, das fünf Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten (es werden  Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Abfallbeauftragte/r oder Abfallbeauftragter-Stellvertreter/in (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung) zu übermitteln.

Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

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  • Managementsystem-Zertifizierung

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