Solution: Personenzertifizierung: Auditor/in im Lebensmittelbereich
Solution: Personenzertifizierung: Auditor/in im Lebensmittelbereich
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Auditor/in im Lebensmittelbereich
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Als Auditor/in bekommen Sie wesentliche Einblicke in alle Bereiche Ihres Unternehmens. Ist-Zustände werden erhoben, Verbesserungsvorschläge aufgenommen und Maßnahmen abgeleitet. Das Audit liefert einen wesentlichen Beitrag, damit das QM-System zum Selbstläufer wird.
Durch die Kombination der Seminare aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit und Qualitätsmanagement erhalten Sie ein optimales Rüstzeug für Ihre internen Audits im Lebensmittelbetrieb.
Diese Ausbildung findet in Kooperation mit der LVA statt und setzt sich daher aus Seminaren der TÜV AUSTRIA Akademie sowie der LVA zusammen.
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen, die mit der Durchführung von Audits im Lebensmittelsicherheits- oder Verpackungsbereich betraut.
Erstzertifizierung
Voraussetzungen für Ihre Qualifikation zum/r interne/n Auditor/in im Lebensmittel- oder Verpackungsbereich:
Interne/r Auditor/in im Lebensmittelbereich:
- Grundlagenkurs der LVA: IFS (akt. Fassung) /BRC/FSSC/QM/HACCP intensiv (2 Tage)
oder Besuch eines gleichwertigen Lehrgangs (z.B. Ausbildung zum/r Hygienemanager/in der TÜV AUSTRIA Akademie) - Ausbildung zum/r zertifizierten internen Qualitätsauditor/in TÜV der TÜV AUSTRIA Akademie (3 Tage + E-Learning)
- Zertifizierungsprüfung (im Anschluss an das entsprechende Seminar/im Zuge der Prüfung zum Qualitätsauditor)
Interne/r Auditor/in im Verpackungsbereich:
- Grundlagenkurs der LVA: FCM – Recht intensiv (2 Tage)
oder Besuch eines gleichwertigen Lehrgangs (z.B. Ausbildung zum/r Hygienemanager/in der TÜV AUSTRIA Akademie) - Ausbildung zum/r zertifizierten internen Qualitätsauditor/in TÜV der TÜV AUSTRIA Akademie (3 Tage + E-Learning)
- Zertifizierungsprüfung (im Anschluss an das entsprechende Seminar/ im Zuge der Prüfung zum Qualitätsauditor)
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis von absolvierten LVA-Weiterbildungsseminaren in Ausmaß von 24 Unterrichtseinheiten innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates
- der Nachweis der Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Lebensmittelsicherheitsmanager_in (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.