Solution: Personenzertifizierung: Sachkundige gem. DGÜW-V
Solution: Personenzertifizierung: Sachkundige gem. DGÜW-V
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Sachkundige gem. DGÜW-V
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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Die Druckgeräteüberwachungsverordnung DGÜW-V BGBl. II Nr. 420/2004 gilt für Dampfkessel, Druckbehälter und Rohrleitungen und regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb. Daraus geht unter anderem hervor, dass alle Druckgeräte einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden müssen. Diese periodischen Prüfungen sowie die Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands, die Beurteilung der Sicherheit und die ordnungsgemäße Dokumentation sind vom Betreiber oder von einer sachkundigen Person auszuführen. Als Sachkundige/r gem. DGÜW-V werden diese Arbeiten an Druckgeräten mit niedrigem Gefahrenpotential in Eigenverantwortung durchgeführt.
Diese Ausbildung bereitet die Teilnehmer/innen auf die Tätigkeit als sachkundige Person gem. DGÜW-V vor. Sie erlernen die Zuordnung der Druckgeräte mit hohem und niedrigem Gefahrenpotential, rechtliche Regelungen sowie erlangen die notwendigen Kenntnisse für die innerbetriebliche Beurteilung für die Prüfung von Druckgeräten mit niedrigem Gefahrenpotential.
Inhalte:
- Technisch/Physikalische Grundlagen
- Vorstellung der relevanten Gesetze & Verordnungen:
Druckgerätegesetz BGBL I 161/2015 - Druckgeräteüberwachungsverordnung – DGÜW-V BGBl. II Nr. 420/2004
- Duale Druckgeräteverordnung BGBL II 59/2016
- Grundlagen der Druckgerätetechnik
- Bauarten, Konstruktionen und Sicherheitseinrichtungen von Druckgeräten
- Schädigungsmechanismen und Prüfungen an Werkstoffen
- Theoretische/r Prüfungsablauf, -Prüfungsdurchführung und -dokumentation von Druckgeräten mit niedrigem Gefahrenpotential
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen der technischen Instandhaltung von Industrie- & Gewerbebetrieben; Montage- & Servicefirmen für Druckgeräte; Ingenieurbüros in der prozesstechnischen Branche; Inspektor/innen im eigenen Unternehmen, welche mit der Überprüfung von Druckgeräten mit niedrigem Gefahrenpotential betraut sind.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind
- der Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung zum/r zertifizierten Sachkundigen gem. DGÜW-V der TÜV AUSTRIA Akademie oder eines gleichwertigen Lehrganges
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung Sachkundige/r gem. DGÜW-V
Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben ( Single Choice)
Mit der positiven Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sachkundige/r gem. DGÜW-V, das fünf Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere fünf Jahre sind
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- er Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten
- der Nachweis einer mindesten dreijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Sachkundige/r gem. DGÜW-V (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
zu übermitteln .
Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.