Solution: Personenzertifizierung: Sachkundige/r für Schankanlagen

Solution: Personenzertifizierung: Sachkundige/r für Schankanlagen

Lisa Jellitsch Veranstaltungsorganisation

TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel: +43 (0)504 54-8000
Fax: +43 (0)504 54-8145
E-Mail: akademie@tuv.at
www.tuv-akademie.at

Susanne Bieber

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

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TÜV AUSTRIA zertifiziert: Sachkundige für Schankanlagen

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  • Alle Regionen

Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert Sachkundige für Schankanlagen"

Informationen

Eine Schankanlage ist die Schnittstelle von Service und Gast, weshalb ihr maximale Bedeutung geschenkt werden sollte. Vor allem die ordnungsgemäße Reinigung sowie die richtige Auslegung und Montage der Anlagen sind für die Zapfqualität maßgeblich.

Mangelhaft gereinigte Schankanlagen sowie falsch ausgelegte und montierte Anlagen sind eine Brutstätte für Bakterien und gefährden nicht nur die Gesundheit von Menschen, sondern beeinflussen auch die Reputation einer Brauerei, als auch eines Getränkeherstellers.

Diese Ausbildung gliedert sich in drei Module und umfasst die Gebiete Schankanlagenbau, Schankanlagenhygiene und -reinigung sowie Arbeitssicherheit. Die Teilnehmer/innen werden auf die Tätigkeit als Sachkundige/r für Schankanlagen vorbereitet. Sie erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben in Hinsicht auf die Reinigung einer Schankanlage sowie den Umgang mit Druckgeräten in Österreich. Nach Abschluss der Ausbildung sind der Aufbau, die Reinigung sowie die sicherheitstechnischen Anforderungen im Umgang mit einer Schankanlage bekannt und können in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden.

Inhalt Modul 1

  • Bauteile von Schankanlagen (AfG, Wasser, Bier)
  • Einsatz von Schankgasen
  • Druckberechnungen
  • Betrieb von Anlagen mit Schankmix
  • Praktische Übungen an Schankanlagen: Bauteilkunde

Inhalt Modul 2

  • Hygiene und richtige Reinigung von Schankanlagen
  • Rechtliche Grundlagen der Reinigung in Österreich
  • Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Praktische Übungen an Schankanlagen: Reinigung

Inhalt Modul 3

  • Druckgeräte – gesetzliche Grundlagen in Österreich
  • Gaswarnanlagen und CO2-Konzentration
  • Unfallverhütung, Gefährdungsanalyse und Fehlersuche
  • Praktische Übungen an Schankanlagen: Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Checklisten

Die Module sind nicht einzeln buchbar.

Zielgruppe

Schankanlagenbauer; Schankanlagentechniker/innen; Kälte- und Klimatechnik/innen; Getränkehersteller, Großhändler und Betreiber von Schankanlagen, AfG, Wein- und Wasserspendern.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind

Die Zertifizierungsprüfung setzt sich zusammen aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Single Choice) nach jedem Ausbildungsmodul

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Sachkundige/r für Schankanlagen, das drei Jahre gültig ist. Zusätzlich können Sie einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat beziehen und Ihre Kompetenz einfach und jederzeit gut sichtbar – z. B. an der Kleidung – präsentieren.

Re-Zertifizierung

Für die Verlängerung Ihres Zertifikates um weitere drei Jahre sind

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
    der Nachweis über eine praktischen Prüfung der Sachkenntnis an einer Schankanlage
    und
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 4 Unterrichtseinheiten (es werden praktische Prüfungen und Weiterbildungen anerkannt, die innerhalb von 2 Jahren vor und 6 Monaten nach Ablauf des Zertifikates besucht wurden)
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates als Sachkundige/r für Schankanlagen (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
    zu übermitteln.

Der Antrag und die Nachweise können frühestens 6 Monate vor und bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Zertifikates zugesandt werden.

Ich bin tami

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