Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe

TÜV AUSTRIA zertifiziert: Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe

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Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

Susanne Bieber

+43 50454 6263

E-Mail senden

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

Triflex GmbH

TÜV AUSTRIA Kooperationspartner

+43 7667 21505

Website

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Gewerbepark 1 4880 St. Georgen im Attergau

Informationen

Als Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe beherrschen Sie die speziellen Anwendungen und Systeme um anforderungsgerechte Lösungen für das Abdichten von komplexen Dachlandschaften, Balkonen und Parkdecks durchzuführen.

Inhalte:

  • ÖNORM B 3691, ÖNORM B 3692 und der einschlägigen Regelwerke
  • Abdichtung und Beschichtung von Dächern und Bauwerken, Balkonen, Terrassen und Laubengängen, Parkhäuser und Garagen sowie in den Bereichen der erneuerbaren Energie und Agrar
  • Arbeitssicherheit
  • Werkstoffkunde

Zielgruppe

Personen, die ihre Kenntnisse im Bereich der Abdichtung und Beschichtung erweitern und vertiefen möchten.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • der praktischen Prüfung
  • der schriftliche Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Multiple und/oder Single Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe, das zwei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis eines mindestens ½-tägigen Auffrischungskurses der Triflex-Akademie
  • der Nachweis einer einschlägigen Tätigkeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates Fachverarbeiter/in für Triflex-Flüssigkunststoffe (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

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