Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Planungs- und Baustellenkoordinator/in

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Stephanie Rex Veranstaltungsorganisation

TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH

TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel: +43 (0)504 54-8000
Fax: +43 (0)504 54-8145
E-Mail: akademie@tuv.at
www.tuv-akademie.at

Susanne Bieber

TÜV AUSTRIA-Platz 1 2345 Brunn am Gebirge Österreich

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TÜV AUSTRIA zertifiziert: Planungs- und Baustellenkoordinator/in

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  • Alle Regionen

Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung

  • 1.

    Fachliche Aus- und Weiterbildung

  • 2.

    Erstzertifizierung

  • 3.

    Re-Zertifizierung

Akkreditierung

"TÜV AUSTRIA zertifiziert Planungs- und Baustellenkoordinator/in"

Informationen

Sowohl für die Planungs- als auch für die Bauausführungsphase hat der Bauherr entsprechend dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz vom 01.07.1999 einen Koordinator zu ernennen, welcher den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen kontrollieren muss.

Inhalte:

  • Grundlagen zum Baustellenkoordinationsgesetz / BauKG
  • Norm für SiGe-Plan und Unterlage (ÖNORM B 2107)
  • Schnittstellen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
  • Haftungsfragen zum BauKG: Verpflichtungen des Bauherrn, des Projektleiters und der Koordinatoren
  • Zusammenarbeit der Beteiligten und Schnittstellen
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) und der Unterlage für spätere Arbeiten anhand von Praxisbeispielen
  • Präventivmaßnahmen am Bau: geltende
  • Sicherheitsbestimmungen, Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen
  • Praxisforum: Workshop Erstellung SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten, Baubesprechung/Koordinationsgespräch

Zielgruppe

Verantwortliche Mitarbeiter/innen bei Bauherren, Bauträgern und Projektentwickler/innen, Zivilingenieur/innen, Ingenieurkonsulent/innen, Architekt/innen, Baumeister und Baufachleute, Planer/innen, Koordinator/innen und verantwortliche Projektleiter/innen in der Ausführung, Sicherheitsfachkräfte, Facility Manager/innen, Personen die sich Wissen zu BauKG bzw. SiGe-Plan aneignen möchten.

Erstzertifizierung

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:

Für die Erlangung des Personenzertifikats “Planungs- und Baustellenkoordinator/in

  1. Abgeschlossener Lehrgang für Planungs- und Baustellenkoordination (Anwesenheit von 80%)
  2. Abgeschlossene Ausbildung gem. BauKG (HTL- oder Studienabschluss, dh zB Hochbau, Tiefbau, Kultur- und Wassertechnik) oder sonstige baugewerbliche Ausbildung gem. BauKG & Nachweis von 3 Jahren Praxis in Bauprojekten (Planungs- und Baustellenkoordinator, ÖBA, Aufsichtsperson,…)
  3. Nachweis von 3 Jahren Praxis in Bauprojekten (Planungs- und Baustellenkoordination, ÖBA, Aufsichtsperson, od ähnl.)

für die Erlangung des Personenzertifikats “Planungs- und Baustellenkoordinator/in im Fachbereich (Anlagenbau, Maschinenbau, Elektronik/Steuerungstechnik)”

  • Abgeschlossener Lehrgang für Planungs- und Baustellenkoordination (Anwesenheit von 80%)
  • Abgeschlossene Ausbildung im Fachbereich mit HTL- oder Studienabschluss (Anlagen-/Maschinenbau, Elektronik/Steuerungstechnik)
  •  Nachweis von 3 Jahren Praxis im jeweiligen Fachbereich
  • der Antrag zur Zertifizierungsprüfung zum/r Planungs- und Baustellenkoordinator/in

Die Zertifizierungsprüfung besteht aus

  • der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Single und/oder Multiple Choice)

Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Planungs- und Baustellenkoordinator/in, das drei Jahre gültig ist.

Re-Zertifizierung

Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:

  • der Antrag zur Re-Zertifizierung
  • der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten/Jahr
  • der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates Planungs- und Baustellenkoordination (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)

Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.

Ich bin tami

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