Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Planungs- und Baustellenkoordinator/in
Solution: Personenzertifizierung: zertifizierte/r Planungs- und Baustellenkoordinator/in
TÜV AUSTRIA zertifiziert: Planungs- und Baustellenkoordinator/in
Ablauf TÜV AUSTRIA Personenzertifizierung
- 1.
Fachliche Aus- und Weiterbildung
- 2.
Erstzertifizierung
- 3.
Re-Zertifizierung
Akkreditierung
Informationen
Sowohl für die Planungs- als auch für die Bauausführungsphase hat der Bauherr entsprechend dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz vom 01.07.1999 einen Koordinator zu ernennen, welcher den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen kontrollieren muss.
Inhalte:
- Grundlagen zum Baustellenkoordinationsgesetz / BauKG
- Norm für SiGe-Plan und Unterlage (ÖNORM B 2107)
- Schnittstellen zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
- Haftungsfragen zum BauKG: Verpflichtungen des Bauherrn, des Projektleiters und der Koordinatoren
- Zusammenarbeit der Beteiligten und Schnittstellen
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) und der Unterlage für spätere Arbeiten anhand von Praxisbeispielen
- Präventivmaßnahmen am Bau: geltende
- Sicherheitsbestimmungen, Baustellen- und Sicherheitseinrichtungen
- Praxisforum: Workshop Erstellung SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten, Baubesprechung/Koordinationsgespräch
Zielgruppe
Verantwortliche Mitarbeiter/innen bei Bauherren, Bauträgern und Projektentwickler/innen, Zivilingenieur/innen, Ingenieurkonsulent/innen, Architekt/innen, Baumeister und Baufachleute, Planer/innen, Koordinator/innen und verantwortliche Projektleiter/innen in der Ausführung, Sicherheitsfachkräfte, Facility Manager/innen, Personen die sich Wissen zu BauKG bzw. SiGe-Plan aneignen möchten.
Erstzertifizierung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zertifizierungsprüfung sind:
Für die Erlangung des Personenzertifikats “Planungs- und Baustellenkoordinator/in
- Abgeschlossener Lehrgang für Planungs- und Baustellenkoordination (Anwesenheit von 80%)
- Abgeschlossene Ausbildung gem. BauKG (HTL- oder Studienabschluss, dh zB Hochbau, Tiefbau, Kultur- und Wassertechnik) oder sonstige baugewerbliche Ausbildung gem. BauKG & Nachweis von 3 Jahren Praxis in Bauprojekten (Planungs- und Baustellenkoordinator, ÖBA, Aufsichtsperson,…)
- Nachweis von 3 Jahren Praxis in Bauprojekten (Planungs- und Baustellenkoordination, ÖBA, Aufsichtsperson, od ähnl.)
für die Erlangung des Personenzertifikats “Planungs- und Baustellenkoordinator/in im Fachbereich (Anlagenbau, Maschinenbau, Elektronik/Steuerungstechnik)”
- Abgeschlossener Lehrgang für Planungs- und Baustellenkoordination (Anwesenheit von 80%)
- Abgeschlossene Ausbildung im Fachbereich mit HTL- oder Studienabschluss (Anlagen-/Maschinenbau, Elektronik/Steuerungstechnik)
- Nachweis von 3 Jahren Praxis im jeweiligen Fachbereich
- der Antrag zur Zertifizierungsprüfung zum/r Planungs- und Baustellenkoordinator/in
Die Zertifizierungsprüfung besteht aus
- der schriftlichen Prüfung in Form von Auswahlaufgaben (Single und/oder Multiple Choice)
Mit positiver Zertifizierungsprüfung und Erfüllung aller Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das TÜV AUSTRIA-Zertifikat Planungs- und Baustellenkoordinator/in, das drei Jahre gültig ist.
Re-Zertifizierung
Für die Re-Zertifizierung (=Verlängerung Ihres Zertifikats) sind erforderlich:
- der Antrag zur Re-Zertifizierung
- der Nachweis einer fachspezifischen Weiterbildung im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten/Jahr
- der Nachweis einer mindesten zweijährigen Berufspraxis innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates Planungs- und Baustellenkoordination (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Interimszeugnis, Stellenbeschreibung)
Der Antrag und die Nachweise können frühestens sechs Monate vor und bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zertifikats zugesandt werden.